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Bundeswehr Fragebogen 2026 – So antwortest du richtig

Seit 2025 erhalten alle 18-jährigen Männer einen Fragebogen zur Wehrerfassung. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Was ist der Fragebogen zur Wehrerfassung?

Der Fragebogen ist Teil der neuen Wehrerfassung nach dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Alle deutschen Männer, die 18 Jahre alt werden, erhalten ihn per Post. Er fragt unter anderem nach:

  • Persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Gesundheitliche Einschränkungen
  • Interesse am Dienst in der Bundeswehr
  • Berufliche Qualifikationen und Ausbildung
Screenshot des Online-Fragebogens zur Wehrerfassung – Bereich Persönliche Daten mit Feldern für Name, Adresse und Geburtsdatum
Ausschnitt aus dem Online-Fragebogen zur Wehrerfassung (fiktive Beispieldaten) · Quelle: Bundesministerium der Verteidigung

Ausfüllpflicht: Du musst den Fragebogen ausfüllen

Das Ausfüllen des Fragebogens ist gesetzliche Pflicht. Das gilt auch dann, wenn du den Kriegsdienst verweigern willst.

  • Rechtsgrundlage: Wehrpflichtgesetz (WPflG)
  • Bei Nicht-Ausfüllen: Ordnungswidrigkeit, Bußgelder können verhängt werden
  • Bei wiederholter Weigerung: Zwangsgelder können verhängt werden

Wichtig: Das Ausfüllen des Fragebogens ist keine Zustimmung zum Wehrdienst. Es ist eine behördliche Pflicht, vergleichbar mit der Steuererklärung.

Hinweis zur Musterung: Derzeit verzichtet die Bundeswehr auf die Musterung (ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung) von Kriegsdienstverweigerern. Ab voraussichtlich 1. Juli 2027 wird die Musterung auch für KDV-Antragsteller wieder Pflicht. → Mehr zur Wehrpflicht und Musterungspflicht ab 2027

Empfohlene Strategie

  1. Fragebogen fristgerecht ausfüllen – ehrlich und ohne Interesse am Wehrdienst
  2. KDV-Antrag vorbereiten – mit unserem kostenlosen Assistenten
  3. Antrag einreichen
  4. Bescheid abwarten – während des Verfahrens besteht Einberufungsschutz, wenn der Spannungsfall noch nicht ausgerufen wurde, was aber sehr schnell geschehen kann

Häufige Fragen zum Fragebogen

Ja, das Ausfüllen ist Pflicht. Das Nicht-Ausfüllen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Nein, wenn du den Fragebogen ehrlich ausfüllst und kein Interesse am Wehrdienst signalisierst, gefährdet das deine KDV nicht. Im Gegenteil: Es zeigt, dass du rechtstreu handelst.

Du kannst trotzdem einen KDV-Antrag stellen. Du musst dann aber in deiner Begründung erklären, wie sich deine Überzeugung seitdem entwickelt hat. Eine Beratung bei DFG-VK, EAK oder IDK ist in diesem Fall empfehlenswert.

Die Frist steht im Anschreiben, das du zusammen mit dem Fragebogen erhältst. In der Regel hast du einige Wochen Zeit. Halte die Frist unbedingt ein, um Bußgelder zu vermeiden.

Jetzt KDV-Antrag stellen!

Unser kostenloser Assistent führt dich Schritt für Schritt durch den gesamten Antragsprozess.

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