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Wehrpflicht – Aktuelle Rechtslage

Was gilt aktuell, was ändert sich und wie du dich vorbereiten kannst.

Wehrpflicht ausgesetzt, aber nicht abgeschafft

Die allgemeine Wehrpflicht (Wehrdienstpflicht nach Art. 12a Grundgesetz) in Deutschland ist seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzt. Das bedeutet: Niemand wird aktuell zum Wehrdienst eingezogen. Aber die gesetzliche Grundlage besteht weiter.

Die Wehrdienstpflicht kann jederzeit durch einen einfachen Beschluss von Bundestag und Bundesrat wieder aktiviert werden – im Spannungs- oder Verteidigungsfall sogar sofort. Das betrifft nicht nur junge Männer die volljährig werden. Die Wehrpflicht kann auch schnell auf andere Altersgruppen ausgedehnt werden.

Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz

Was ist neu?

  • Wehrerfassung per Fragebogen: Seit 2025 erhalten alle 18-jährigen Männer einen Fragebogen zur Wehrerfassung
  • Erfassung von Fähigkeiten: Der Staat will wissen, welche Qualifikationen junge Männer haben
  • Vorbereitung auf Bedarfswehrpflicht: Die Erfassung schafft die Grundlage für eine mögliche Einberufung

Welche Jahrgänge sind betroffen?

Jahrgang 2007 und jünger

Du erhältst den Fragebogen zur Wehrerfassung, wenn du 18 wirst. Fülle ihn fristgerecht aus und stelle rechtzeitig einen KDV-Antrag.

Die „weißen Jahrgänge"

Als „weiße Jahrgänge" werden diejenigen bezeichnet, die zwischen der Aussetzung der Wehrpflicht und der Wiedereinführung der Wehrerfassung 18 Jahre alt wurden.

Du hast keinen Fragebogen erhalten und wurdest nicht gemustert. Aber: Im Spannungsfall gilt die Wehrpflicht für alle Männer bis 60 Jahre (eine Ausweitung bis 70 Jahre wird bereits diskutiert). Du kannst auch ohne Fragebogen einen präventiven KDV-Antrag stellen.

Jahrgang 1991 und älter

Du wurdest möglicherweise noch gemustert oder hast Wehrdienst/Zivildienst geleistet. Im Spannungsfall könntest du als Reservist eingezogen werden. Auch hier ist ein präventiver KDV-Antrag Leben retten.

Musterungspflicht ab 2027

Derzeit verzichtet die Bundeswehr auf die Musterung von Kriegsdienstverweigerern. Diese Ausnahme gilt voraussichtlich bis 1. Juli 2027.

Danach plant der Staat, Verweigerer vor der Entscheidung über den KDV-Antrag wieder zu mustern. Die Musterung umfasst eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Tauglichkeit.

Tipp: Wer jetzt einen Antrag stellt, kann die Anerkennung möglicherweise noch ohne Musterung erhalten. Außerdem ist damit zu rechnen, dass sich die Bearbeitungszeiten von aktuell 2-6 Monaten drastisch erhöhen werden, wenn sich die Lage zuspitzt und somit mehr Anträge gestellt werden. Im Spannungsfall entfällt zudem die aufschiebende Wirkung des Kriegsdienstverweigerungsantrages, d.h. du wirst möglicherweise zum Kriegsdienst eingezogen, obwohl du einen KDV-Antrag gestellt hast, der noch nicht fertigbearbeitet wurde.

Der Spannungsfall – warum du jetzt handeln solltest

Was ist der Spannungsfall?

Der Spannungsfall (Art. 80a GG) wird vom Bundestag mit Zweidrittelmehrheit festgestellt, wenn eine erhöhte Bedrohungslage besteht. Im Spannungsfall:

  • Die ausgesetzte Wehrpflicht kann sofort reaktiviert werden
  • Einberufungen können innerhalb weniger Tage erfolgen
  • KDV-Anträge, die noch nicht bewilligt sind, verlieren möglicherweise ihre aufschiebende Wirkung
  • Alle Verfahrensfristen werden drastisch verkürzt (§ 11 KDVG)

Dein Schutz: Jetzt KDV-Antrag stellen

Wer vor dem Spannungsfall bereits als Kriegsdienstverweigerer anerkannt ist, genießt vollen Schutz. Du kannst nicht zum Wehrdienst mit der Waffe eingezogen werden.

Deshalb: Nicht abwarten, sondern jetzt handeln.

Deine Rechte auf einen Blick

  • Art. 12a GG: Regelt die Wehrdienstpflicht – Grundlage für Wehrpflicht und deren Aussetzung
  • Art. 4 Abs. 3 GG: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden
  • Recht auf KDV-Antrag: Jederzeit, auch ohne Musterung oder Einberufung
  • Einberufungsschutz: Während des laufenden KDV-Verfahrens keine Einberufung
  • Kostenfreies Verfahren: Keine Gebühren für den KDV-Antrag
  • Vertraulichkeit: Dein Antrag wird nicht öffentlich einsehbar

Häufige Fragen zur Wehrpflicht 2026

Die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt, aber nicht abgeschafft. Sie kann jederzeit wieder reaktiviert werden. Dies ist insbesondere im Spannungs- oder Verteidigungsfall sehr wahrscheinlich. Seit 2025 findet eine Wehrerfassung per Fragebogen statt.

Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz regelt die neue Wehrerfassung ab 2025. Alle 18-jährigen Männer erhalten einen Fragebogen. Ziel ist die Verbesserung der Personalgewinnung und die Grundlage für eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht.

Ab 2025 erhalten alle Männer, die 18 Jahre alt werden, einen Fragebogen. Die weißen Jahrgänge (ca. 1992–2006) erhielten keinen Fragebogen, können im Spannungsfall aber trotzdem eingezogen werden.

Im Spannungsfall kann die ausgesetzte Wehrpflicht sofort reaktiviert werden. KDV-Anträge, die bis dahin noch nicht bewilligt sind, verlieren möglicherweise ihre aufschiebende Wirkung. Deshalb ist ein rechtzeitiger Antrag so wichtig.

Derzeit verzichtet die Bundeswehr auf die Musterung von Kriegsdienstverweigerern (voraussichtlich bis 1. Juli 2027). Danach ist geplant, Verweigerer vor der Entscheidung über den KDV-Antrag wieder zu mustern.

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